Praktikum und Referendariat
Ein Praktikum an der Ständigen Vertretung ist grundsätzlich möglich.Neben der Ausbildung der Anwärter des Auswärtigen Amts und den vom Auswärtigen Amt für eine Wahlstation zugewiesenen Referendaren sind, wenn auch in begrenzter Anzahl, Praktikantenplätze vorhanden. Eine der Grundvoraussetzungen ist der direkte Zusammenhang zwischen Studieninhalt und Geschäftsbereich der Ständigen Vertretung (z.B. Jura, Politik- oder Wirtschaftswissenschaft). Aufgrund der starken Nachfrage ist die Durchschnittsdauer für ein Praktikum auf 4 bis 6 Wochen beschränkt.
Bewerber werden gebeten, sich über das Online-Verfahren zu bewerben. Dieses Verfahren und umfangreiche Informationen zu Praktika an Auslandsvertretungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Angesichts der vielen Bewerbungen kann die Ständige Vertretung während des laufenden Verfahrens keine Einzelanfragen zum Stand einer Bewerbung beantworten. Die Ständige Vertretung hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Bewerber.
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, eine 3 bis 4-monatige Ausbildungsstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes an der Ständigen Vertretung abzuleisten. Bewerber müssen den juristischen Vorbereitungsdienst bereits angetreten haben oder über eine verbindliche Zusage verfügen, dass sie in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Die Bewerbungen für eine Ausbildungsstation an der Ständigen Vertretung sind an die Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amtes zu richten. Die genauen Bewerbungsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen und Adresse finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Wichtig: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 7 Monate vor gewünschtem Beginn der Ausbildungsstation vollständig vorliegen.
Ansprechpartner für Referendare und Praktikanten an der Ständigen Vertretung:
Herr Günter Gliege
Tel.: 0032-2 787 1074
Fax: 0032-2 787 2074