Die Rolle der Ständigen Vertretung

Organisationsstruktur und Arbeitsweise

Die Ständige Vertretung hat eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung deutscher Interessen in der EU und der Übermittlung europäischer Informationen nach Deutschland.

Sie ist zunächst, wie jede andere Auslandsvertretung, Mittler zwischen dem Heimatland und der Organisation, bei der sie akkreditiert ist. Insofern vertritt sie deutsche Interessen bei den Institutionen der EU, d.h. im Rat und gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament.

Sie ist zugleich integraler Bestandteil des europäischen Verfahrens zur Gesetzgebung und Politikdefinition.

Um ihrer Funktion als Vertretung Deutschlands und damit auch deutscher Interessen und Positionen gerecht zu werden, muss sich die Ständige Vertretung frühzeitig in den europäischen Entscheidungsprozess einbringen.

Folgende Fragen stehen dabei besonders im Vordergrund, die im ständigen Dialog mit den Bundesministerien beantwortet werden müssen:

  • Welche Vorhaben und Initiativen wird die Europäische Kommission ergreifen?
  • Wie wird unsere Interessenlage dazu sein? Wie können wir unsere Position wirkungsvoll einbringen?
  • Welche anderen Mitgliedstaaten teilen unsere Position, welche nicht?
  • Muss die deutsche Verhandlungsposition im Verhandlungsverlauf angepasst werden, um die Chancen für die Durchsetzung unserer Hauptinteressen zu erhöhen?

 

Die Ständige Vertretung hat rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wird von dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der EU geleitet. Sie gliedert sich in drei Abteilungen für Politik, Wirtschaft und Finanzen sowie eine Reihe von spezialisierten Referaten und Arbeitseinheiten, die die gesamte Europapolitik abdecken.

Ausschuss der Ständigen Verteter (AStV) und die Arbeitsgruppen des Rats

 Der deutsche EU-Botschafter und sein Stellvertreter vertreten die Bundesregierung im Ausschuss der Ständigen Vertreterder auch als COREPER (frz. Comité de représentants permanents) bekannt ist.

  • Im AStV 2 bereiten die EU-Botschafter der 27 Mitgliedstaaten die Räte Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, die Räte Wirtschaft und Finanzen sowie die Räte Justiz und Inneres vor.

  • Im AStV 1 bereiten ihre Stellvertreter die Ratsformationen Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Binnenmarkt, Industrie und Forschung; Verkehr, Telekommunikation und Energie; Landwirtschaft und Fischerei; Umwelt; sowie Bildung, Jugend und Kultur vor.

Seit 1958 bis heute hat es über 2.700 Tagungen des Rates in seinen unterschiedlichen Formationen gegeben. Die anreisenden Delegationsleiter (in der Regel die jeweils zuständigen Bundesminister), werden vom Leiter der Ständigen Vertretung oder seinem Vertreter - je nach Ratsformation - im Verlauf der gesamten Sitzung beraten. Der AStV hat seit seiner Einrichtung im Jahr 1958 bis heute über 2.100 Tagungen absolviert.

Arbeitsgruppen des Rats

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Abteilungen und Arbeitseinheiten der Ständigen Vertretung vertreten im Rahmen der Ratsarbeit die deutsche Position in den unterschiedlichsten Themenfeldern in über 100 Ratsarbeitsgruppen. Eine Reihe anderer Gruppen werden durch anreisende Kollegen aus den Berliner oder Bonner Bundesministerien wahrgenommen. Angesichts der Themenfülle und der Komplexität bereiten Fachausschüsse auf hoher Beamtenebene zusätzlich für den AStV einzelne spezialisierte Bereiche auf. Hier sind insbesondere Folgende zu erwähnen:

  • Sonderausschuss Landwirtschaft
  • Wirtschafts- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Außenhandelsfragen
  • Ausschuss für die polizeiliche Zusammenarbeit und Strafrecht
  • Strategieausschuss Einwanderung, Grenzen und Asyl
  • Politische und Sicherheitspolitische Komittee 

Bei den Beratungen im AStV und in den Arbeitsgruppen des Rats kommt den deutschen Delegierten eine doppelte Vermittlungsrolle zu: Zum einen vertreten sie den deutschen Standpunkt, werben um Verständnis und suchen insbesondere in Bereichen mit Mehrheitsentscheidungen Verbündete, um so die deutschen Anliegen in den Rechtstexten und Entscheidungen des Rats angemessen zu verankern. Auf der anderen Seite informiert die Ständige Vertretung durch ihre laufende Berichterstattung die Bundesministerien in Berlin und Bonn über die Interessenlagen und Anliegen der anderen Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen, um so die Basis zur Entscheidungsfindung in Berlin zu verbreitern.

Steuerung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Die EU-Mitgliedstaaten stimmen sich zu fast allen außen- und sicherheitspolitischen Themen eng ab.

Der Leiter der politischen Abteilung vertritt Deutschland im Range eines Botschafters im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), das mit dem Vertrag von Nizza als „Motor“ der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eingerichtet wurde mit der Aufgabe, die internationale Lage zu verfolgen und die Krisenmanagement-Operationen der EU zu steuern.

Im Jahre 2003 hat die EU zudem mit der „Europäischen Sicherheitsstrategie“ einen Rahmen geschaffen, an dem sich die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen bei der Formulierung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik orientieren. Ein besonderer Akzent liegt dabei auf der Konfliktprävention. Mittlerweile hat die EU – vielfach unter deutscher Beteiligung – mehr als ein Dutzend Missionen zur Krisenbewältigung durchgeführt, u. a. in Afghanistan, Bosnien, Mazedonien und Indonesien. Derzeit ist die Vorbereitung für die größte zivile Mission in der Geschichte der EU im Gange, die "EULEX Kosovo". In der Ständigen Vertretung wurden in diesem Zusammenhang neue Arbeitsbereiche für Militärpolitik und – nach dem 11. September 2001 – für Terrorismusbekämpfung geschaffen.

Flaggen vor dem Europa-Parlament in Straßburg

Abstimmung mit den EU-Institutionen und ihren beratenden Organen

Abstimmung mit der EU-Kommission

Das Werben für deutsche Anliegen gegenüber der Kommission der Europäischen Union ist eines der zentralen Arbeitsgebiete der Ständigen Vertretung. Innerhalb der Europäischen Union hat grundsätzlich nur die Kommission das Recht, Gesetzesvorhaben vorzuschlagen (sog. Initiativmonopol). Gleichzeitig ist sie die Hüterin der Verträge. Dies bedeutet zum einen, dass die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung möglichst frühzeitig Kenntnis von anstehenden Gesetzgebungsverfahren erlangen, um schon in einem möglichst frühen Stadium deutsche Aspekte und Gesichtspunkte einzubringen, bzw. um der Kommission beratend zur Seite stehen zu können. Außerdem muss die Ständige Vertretung der Kommission Auskunft zur Umsetzung von EU-Recht in Deutschland erteilen können bzw. die Bundesministerien auf eventuelle Probleme bei der Umsetzung aufmerksam machen. Ein enger und stetiger Austausch mit den Beamten der EU-Kommission ist daher unabdingbar für die tägliche Arbeit der Ständigen Vertretung.

Abstimmung mit dem EU-Parlament

Dem von knapp 500 Millionen Unionsbürgern direkt gewählten Europäischen Parlament kommt seit den Verträgen von Maastricht und vor allem seit dem Vertrag von Amsterdam, die am 1. November 1993 und am 1. Mai 1999 in Kraft traten und das Mitentscheidungsverfahren stark ausdehnten, eine zentrale Rolle im europäischen Gesetzgebungsverfahren zu. Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens kommen die EU-Gesetze im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens zustande, an dem Ministerrat und Parlament gleichberechtigt beteiligt sind. Kommt es - selbst in einem Vermittlungsverfahren zu keiner Einigung zwischen diesen beiden Organen, kommt ein EU-Rechtsakt nicht zustande. Daher haben intensive und frühzeitige Kontakte zum Parlament eine hohe Priorität – nicht nur, aber insbesondere dann, wenn ein Mitgliedstaat die Präsidentschaft des Ministerrats inne hat.

Kontakt zum Wirtschafts- und Sozialausschuss / Ausschuss der Regionen

Außerdem hält die Ständige Vertretung regelmäßig Kontakt zum Wirtschafts- und Sozial-Ausschuss der EU (WSA) und zum Ausschuss der Regionen. Der WSA steht mit seinen Stellungnahmen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Seite steht und bringt die Sicht der Vertreter von sozialen und ökonomischen Interessen der Mitgliedstaaten in das EU-Entscheidungsverfahren ein. Der Ausschuss der Regionen berät den Rat und die Kommission durch Stellungnahmen in regional- und lokalpolitischen Fragen und ist als Vertretung der europäischen Regionen auf EU-Ebene für den Deutschland ebenfalls von großer Wichtigkeit.

Kontakt zu Journalisten

Schließlich ist für die Vermittlung der deutschen Europapolitik der intensive Kontakt der Ständigen Vertretung mit den in Brüssel akkreditierten Journalisten von großer Bedeutung, wobei ein besonderes Gewicht den rund 160 deutschsprachigen (davon etwa je 10 aus der Schweiz und Österreich) Journalisten zukommt.

Auch die Betreuung von zahlreichen Besuchergruppen durch die Vertretung (alleine im Jahr 2007 20.000 Besucher) dient der Darstellung und Vermittlung deutscher Europapolitik.

EU-Flagge

Deutsche Ratspräsidentschaft 2007

Eine besondere Rolle nahm die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union während der Ratspräsidentschaft ein. Turnusmäßig übernimmt ein Mitgliedstaat der EU für je ein halbes Jahr den Vorsitz des Rates der Europäischen Union.

Deutschland stellte im ersten Halbjahr 2007 zum zwölften Mal seit 1958 den Vorsitz des Rates. In den sechs Monaten der deutschen Präsidentschaft konnten zahlreiche schwierige Dossiers erfolgreich gelöst werden.

Die positive Gesamtbilanz der deutschen Präsidentschaft lässt sich in fünf zentralen Bereichen festmachen:

Integrierte Klima- und Energiepolitik, Vertragsreform, Justiz- und Innenpolitk („Prümer Vertrag“), Außenpolitik (Zentralasienstrategie, Nahost-Quartett) und letzlich die Wettbewerbsfähigkeit sowie die soziale Dimension Europas.

Ausführliche Informationen zu diesen Themen, das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sowie Fotos und Videos der deutschen Ratspräsidentschaft finden Sie auf der Interetseite www.eu2007.de

Die Rolle der Ständigen Vertretung

Adresse

Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union


8-14 Rue Jacques de Lalaing
1040 Brüssel

BELGIEN

Tel.: 00 32 2 787 1000 (Telefonzentrale)